Tilman Jens: Du sollst sterben dürfen

Am 10. Juni 2013 verstarb Walter Jens, eine der Geistesgrößen unseres Landes, ein hochgeachteter, hochgeschätzter, streitbarer Intellektueller, der sich maßgeblich in viele Debatten, die in Deutschland geführt wurden, eingemischt hatte. Unter anderem war er (zusammen mit Hans Küng) dafür eingetreten, aktive Sterbehilfe zuzulassen, wenn ein menschenwürdiges Leben nicht mehr möglich ist [2]. Kurz nach der Jahrtausendwende machten sich bei Walter Jens Krankheitserscheinungen bemerkbar, 2009 beschrieb einer der Söhne, Tilman Jens, den Verlauf der dementiellen Erkrankung seines Vaters und die Auswirkungen auf das Leben der gesamten Familie. Er wurde seinerzeit heftig wegen der schonungslosen Darstellung der Demenz seines Vater angegriffen, wahrscheinlich empfanden es viele als Schändung des Ansehens von Walter Jens. Als Erwiderung auf seine Kritiker schrieb Tilman Jens daraufhin sein Buch Vatermord [1b].

Die ersten Anzeichen der Krankheit von Walter Jens schienen 2001 eingesetzt zu haben, der sich nicht mehr im Vollbesitz seiner Kräfte fühlende 78jährige betont seine Beschwörung des Todes, daß ein Mensch, der auf keine Heilung mehr hoffen kann, mit Fug und Recht ersehnen [darf]: dem solle ich im Zeichen der Liebe helfen können. [1a, S.5]. Die Erkrankung schritt im Lauf der Jahre fort, 2006 spürte er, daß seine eigenen mentalen Kräfte dramatisch schwanden [1a, S. 129], so daß der Gang zum Hausarzt, mit dem eine „Übereinkunft“ getroffen worden war, nur noch eine Frage von Wochen schien. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Walter Jens weder ein verbindliches Testament gemacht noch eine Patientenverfügung beim Notar hinterlegt. Auch gab es keine Regelung über die medizinische Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit. …. Erst nach langem Insistieren meiner Mutter unterzeichnet er im August [2006] die Erklärung über seine Werte, Wünsche und Hoffnungen [1a, S. 131].

Walter Jens ist jämmerlich gestorben, es war kein guter Tod, es war ein langsames Dahinsiechen, eine auch Entmenschlichung, weil Depersonalisierung des Erkrankten, der immer mehr von seinen intellektuellen und emotionalen Fähigkeiten sowie dem Vermögen, zu kommunizieren, verlor. Der Bericht von Tilman Jens ist aus dem Jahr 2009, noch standen der Familie also weitere vier Jahre des machtlosen Mitleidens ins Haus.


jens cover

Das vorliegend Buch von Tilman Jens aus dem Jahr 2015: Du sollst sterben dürfen mit dem Untertitel: Warum es mit einer Patientenverfügung nicht getan ist zeigt, daß der Autor immer noch mit dem Schicksal seines Vater hadert. Dieses „immer noch“ ist nicht wertend gemeint, es soll vielmehr anzeigen, daß der „schlechte“ Tod von Walter Jens viel schwieriger in das Leben des Sohnes einzubinden ist als es ein „guter“ Tod gewesen wäre. Was aber wäre ein „guter“ Tod im Sinne Tilman Jens´ gewesen? Und warum war es nicht möglich, seinen Vater die erwünschte (?) Erlösung zu gewähren? Mit diesen Fragen setzt sich Tilman Jens auseinander und eine zentrale Rolle spielt dabei die Patientenverfügung. Aus diesem Grund habe ich einleitend noch einmal aus dem ersten Buch des Autoren zitiert, denn schon in diesen Zitaten werden zwei Punkte deutlich: a) die Patientenverfügung ist viel zu spät erstellt worden, so daß b) Walter Jens offensichtlich erst nach längerem Insistieren bereit war, sie zu formulieren. Dies läßt vermuten, daß (im Zusammenhang mit den schon reduzierten mentalen Fähigkeiten) zwischen den Eheleuten möglicherweise eine wirkliche Aussprache nicht mehr stattfand.


Mein Vater ist zwei Jahre zu spät
gestorben. Und das, obwohl er eine
Patientenverfügung hatte.

Im ersten Kapitel stellt Tilman Jens die letzten Jahre im Leben seines Vaters noch einmal im Überblick dar, es tut teilweise sehr weh, dies zu lesen, der Wunsch, Walter Jens erlöst zu sehen, ist verständlich und nachvollziehbar. Leider ist seine Patientenverfügung in sich widersprüchlich. Zum einen legt sie fest, daß nichts gegen den Lauf der Natur getan wird, zum anderen ist aber auch fixiert, daß zum Beispiel bei Lungenentzündungen künstliche Beatmung dann eingesetzt werden kann, wenn noch Hoffnung auf Heilung besteht. Der Einsatz von Antibiotika wird nicht verboten. Von insgesamt vier Lungenentzündungen und zwei Bronchialerkrankungen seines Vaters berichtet der Autor, die jeweilige Hoffnung auf Heilung und damit die ärztliche Behandlung war also in diesen Fällen offensichtlich realistisch, die Vorgaben der Patientenverfügung wurden befolgt.

Ich will mich hier jetzt nicht in Kleinigkeiten verheddern. Der für mich entscheidende Passus dieses Abschnitts steht auf S. 18: Meiner Mutter ist die Entscheidung, ihn – letztlich gegen seinen einst erklärten Willen, gegen den Geist seiner Verfügung – am Leben zu halten, nicht leicht gefallen. ….

Ich bin selbst einige Jahre als ehrenamtlicher Hospizbegleiter in der Palliativstation unseres Krankenhauses tätig gewesen. Ich weiß, daß die Entscheidung, den Mann, die Frau, den Vater, die Mutter, das Kind nicht mehr behandeln, sprich: sterben zu lassen, zum Schwersten gehört, was auf einen Verwandten zukommen kann. Deswegen ist es so wichtig, daß sich die Betroffenen darüber klar sind, was eine Patientenverfügung bedeutet und dies kann nur in ausführlichen und offenen Gespräch erreicht werden. Der Betreuer jedenfalls hat einzig und allein eine Aufgabe: ohne Rücksicht auf seine eigene Befindlichkeit den Patientenwillen durchzusetzen. Im Vertrauen darauf hat der jetzt Erkrankte bzw. Sterbende seinerzeit seine Verfügung unterschrieben, sieht man sich dazu als Betreuer nicht in der Lage, muss man dies ehrlich bekennen. Die beste Patientenverfügung jedenfalls nutzt nichts, wenn der Betreuer sie nicht, notfalls gegen Widerstände, durchsetzt. In diesem Sinne schlägt Tilman Jens auf das falsche Pferd ein, wenn er immer wieder auf die angeblich wirkungslose Patientenverfügung verweist.

Tilman Jens verbreitet Angst. Im Abschnitt Große Koalition. Von Angehörigen, Betreuern, Pflegern und Ärzten unterstellt er recht pauschal, daß im Grunde alle nur am Sterbenden verdienen wollen und ihn deswegen am Sterben hindern: Derjenige, der weiß, daß seine Tage, die ihm auf Erden verbleiben, absehbar sind, oder wer sich nicht ohnmächtig Siechtum und Verfall aussetzen möchte, hat hierzulande – so wie die Dinge liegen – wenig Aussicht auf einen Tod nach eigener Vorstellung. Er sieht sich umzingelt von einer wild zusammengewürfelten Allianz, die sich, wenn es brenzlig wird, aus gern mildtätig ummantelten Eigeninteressen dem Willen des Sterbenden widersetzt. Eine Behauptung, die ich aus meiner zugegebenermaßen eingeschränkten Erfahrung wiederum nicht bestätigen kann. Weder wurden meine Eltern in ihren (verschiedenen) Heimen am Sterben gehindert, als es soweit war, noch habe ich solches auf der schon erwähnten Palliativstation bei uns erlebt. Im Gegenteil war es für uns ein wichtiges Anliegen, jedem Patienten, der ohne Patientenverfügung zu uns kam, das Anfertigen einer solchen ans Herz zu legen. Und sie wurde auch beachtet. Natürlich und leider wird es Fälle geben, in denen gegen die festgeschriebenen Patienteninteressen gehandelt wird, möglicherweise sogar häufiger. Wer einen Patienten in z.B. ein konfessionell gebundenes Krankenhaus einweisen läßt, sollte wissen, daß in solchen Häusern u.U. Probleme bei der Durchsetzung des Patientenwillens auftreten können, eine Frage, die im Vorfeld abgeklärt werden kann, so daß man sich ggf. nach anderen Einrichtungen umsehen kann. Daß allerdings das Jens´sche Pauschalurteil zutrifft, wage ich zu bezweifeln.

Überhaupt ist Tilman Jens freigiebig mit Unterstellungen. An mehreren Stellen beschuldigt er die Pflegekraft von Walter Jens, diesem vorsorglich Antibiotika ins Essen gemischt zu haben, um ihre Arbeits-/Pflegestelle zu erhalten. Die Antibiotika wiederum habe sie im Austausch gegen Naturalien vom Bauernhof der Pflegekraft per Rezept von der Hausärztin erhalten. Ein barmherziger Tod via Pneumonie hätte …. die Ärztin um die Abrechnung eines Privatpatienten gebracht. [S. 20/21]….


Im dritten Abschnitt befasst sich Jens mit der Rolle der Politik und der Kirchen im Zusammenhang mit Sterbehilfe bzw. Patientenverfügung. Daß die Kirchen zu diesem Thema ihre eigene Meinung haben, daß nämlich das von Gott gegebene Leben auch nur von ihm zurückgenommen werden darf, ist bekannt – und auch ihr gutes Recht. Das eigentliche Problem liegt meiner Meinung nach eher im (über)großen Einfluss, den die Kirche durch ihre Lobbyarbeit auf die politischen Entscheidungen hat, die Gültigkeit haben auch über Menschen, die nicht gläubig sind, ja, möglicherweise noch nicht einmal getauft und damit Christen sind. Jens zeigt diesen, von vielen als übergriffig empfundenen großen Einfluss der Kirchen an und mit vielen Zitaten. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch das ärztliche Standesrecht, das – von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich – gegen Ärzte, die gesetzlich zwar erlaubt (z.B. beim assistieren Suizid), standesrechtlich aber verboten handeln, massive Sanktionen vorsieht.


Walter Jens war dementiell erkrankt, an Demenz stirbt man aber nicht. Erst wenn, unter Umständen nach vielen Jahren, das Gehirn so stark geschädigt ist, daß vitale Funktionen aussetzen, tritt der Erkrankte in den Sterbeprozess ein. Weiterhin kann ein Dementer natürlich auch ganz „normal“ erkranken, z.B. wie Walter Jens, eine Lungenentzündung oder Bronchitis bekommen, ferner kann er seine Fähigkeit verlieren, selbstständig (später auch: unterstützt), Nahrung zu sich zu nehmen oder zu trinken. Mit diesem Faktum, daß Demenz an sich nicht tödlich ist, tritt das Problem der „Reichweite“ auf den Plan: Eine Patientenverfügung gilt eben nur im Sterbeprozess, also bei unmittelbar zu erwartendem Tod oder wenn bei Dementiellen schwerwiegenden Folgeerkrankungen eintreten [siehe z.B. 2]. Die vorstehend zitierte Aussage des Autoren, Walter Jens sei trotz Patientenverfügung zwei Jahre zu spät gestorben [5], verknüpft zwei Sachen, die nichts miteinander zu tun haben.

Was Jens offensichtlich wünscht, ist die Erlaubnis zur passiven, aber auch zur aktiven Sterbehilfe, also die Möglichkeit, festzulegen, daß man unter bestimmten Bedingungen dann getötet wird, wenn (über das Sterbenlassen der Patientenverfügung hinaus) beim Betroffenen der Wunsch danach besteht (Beihilfe zum Suizid) oder dies vorher so festgelegt wurde für den Fall der eigenen Unfähigkeit, einen Suizid durchzuführen.

Dieser Punkt ist Tilman Jens so wichtig, daß er der Idee der Amerikanerin Jo Roman eines sogenannten „Exithouse“ ein eigenes Kapitel widmet [3]. In einer solchen Einrichtung sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine romantisierende Vorstellung vom Suizid als Aspekt des Rechts zur Selbstbestimmung zu realisieren: Würde und Größe des Selbstmordes bestehen darin, daß jeder Entschluss frei und mit sich selbst errungen wurde. […] Seine revolutionäre Kraft liegt in seiner Einzigartigkeit und Unkontrollierbarkeit. zitiert Jens aus einer Schrift aus dem Jahr 1981 und stellt dem selbst voran: Zunehmend wird der Suizid nicht mehr ausschließlich als tragisches Unglück begriffen. Das Exithouse ist eine Idee der erwähnten Jo Roman [3]: Wer über 40 ist, hat das Recht, sich von den Beschwernissen des irdischen Lebens auszuruhen. Es ist hier nicht mehr von Kranken die Rede, auch läßt Jens diese Altersgrenze von vierzig Jahren unkommentiert stehen, er schreibt weiterhin (jetzt nicht mehr als Zitat gekennzeichnet, daher wohl eine Schlussfolgerung von ihm selbst): Im Exithouse wird freudig, zumindest angstfrei, gestorben. […] Der Freitod als letzte meditative Übung.

Auch wenn größere Geister als ich diese Zeilen geschrieben haben, bezweifel ich, daß ein Suizid, den ein unheilbarer, vom Krebs zerfressener Mensch vornimmt, aus freiem Willen, also nicht unter einem äußeren Zwang, erfolgt. Es sollte sich herum gesprochen haben, daß ein Suizid nie auf einer freien Entscheidung beruht, sondern immer nur letzter Ausweg aus einer ansonsten ausweglos erscheinenden Lage ist, aus diesen Gründen ist auch der Begriff des „Freitods“ selbst irreführend.

Das Buch enthält noch einen letzten Abschnitt, in dem der Autor persönliche Erlebnisse beim Sterben krebskranker Freunde wiedergibt sowie im Anhang diverse Dokumente wie beisielsweise die Patientenverfügung seines Vaters.


Was ist sonst noch anzumerken über das Buch von Tilman Jens?

Das Begriffliche… sicher hat Jens recht, wenn er die komplizierte Terminologie in Deutschland anmerkt: Suizid, assistierte Suizid, aktive und passive Sterbehilfe – um nur einige Begriffe zu nennen. Aber diese Begriffe sind nun mal da, sie sind definiert und es ist für die Verständlichkeit eines Textes hilfreich, wenn solche Begriffe auch in der allgemein anerkannten Bedeutung verwendet werden. Das scheint mir Jens nicht gemacht zu haben.

Anstelle des Begriffs „Suizid“ wird teilweise der abzulehnende Begriff „Freitod“ verwendet.

Auf S. 85 taucht völlig singulär der Ausdruck „Hirntod“ auf: Mit der frohen Botschaft [gemeint ist die der Kirchen zum Tod] aber ist es, wenn der Krebs- oder Hirntod bevorsteht, zumeist nicht getan. Ich weiß nicht, was Jens damit sagen will, der Begriff „Hirntod“ jedenfalls bezeichnet ein streng definiertes Kriterium zur Feststellung des Todes, er ist – im Gegensatz zum Krebs – keine Todesursache [vgl. z.B. 1d].

Die skurrile Idee des „Exithouses“ an so prominenter Stelle wieder aufzuwärmen und den Freitod Vierzigjähriger, die „sich von den Beschwernissen des Lebens ausruhen wollen“, als „meditative Übung“ zu verklären, ist für mich schlichtweg absurd.

Auch ich bin der Überzeugung, daß es in der Krankheit und/oder im Sterben eines Menschen zu Umständen kommen kann, in denen der Todeswunsch des Menschen zu akzeptieren und ihm Hilfe zu gewähren ist. Umfragen zeigen, daß eine große Mehrheit in der Bevölkerung der Meinung ist, „aktive Sterbehilfe“ solle erlaubt werden [4]. Die Aufweitung des „Menschenrechts auf Selbstbestimmung“ jedoch, wie sie Jens anscheinend präferiert, ist sehr weitgehend. Akzeptiert man Sterben als Teil des Lebens, so ist es nur konsequent, auch Krankheit als Teil des Lebens zu akzeptieren und auszuhalten. Leben muss manchmal ausgehalten werden: man kann an solchen Situationen menschlich auch reifen.

Was speziell die Situation dementiell Erkrankter angeht, muss man sich ferner immer auch vergegenwärtigen, daß wir deren Lebenssituation nur von außen sehen und an „unseren“ Massstäben für eine lebenswerte und lebenswürdige Existenz messen können. Wir wissen nicht, wie der Erkrankte selbst sein Leben, sein Sein, empfindet.

Die Patientenverfügung ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Vorsorge für jeden Krankheitsfall. Auch auf den ersten Blick harmlosere Krankheiten können durch Komplikationen zu ernsten Situationen führen. Patientenverfügungen müssen jedoch – und auf diesen Punkt geht Jens praktisch gar nicht ein – durchgesetzt werden. I never promise you a rose garden: Dafür verantwortlich zu sein, kann schwierig, anstrengend und aufreibend sein. In der Fürsorge eines Sohne spricht Tilman Jens zwar seine Mutter, die sich explizit über den „Geist“ der Vorgaben ihres Mannes hinweggesetzt hat, von einem Vorwurf frei, dies ändert jedoch nichts daran, daß die Patientenverfügung von Walter Jens nicht durchgesetzt worden ist und sein Sterben dadurch in die Länge gezogen worden ist. Sicherlich ist auch das hohe Alter von Inge Jens ein Grund für ihr Handeln gewesen, ein generelles Problem, wenn sich Ehepartner gegenseitig als Betreuer einsetzen, in solchen Konstellationen es ist daher empfehlenswert, darüber nachzudenken, die Generation der Kinder in die Verantwortung zu nehmen.

Aus all dem, was ich geschrieben habe (eine lange Besprechung für ein im Grunde schmales Buch von 180 locker gesetzten Seiten) geht hervor, daß ich das Buch nicht ohne weiteres empfehlen möchte. Für Menschen, die gerade angefangen haben, sich mit dem Sterben und dem (eigenen) Tod auseinanderzusetzen, ist es meiner Meinung nach gänzlich ungeeignet, zu unreflektiert, zu konzeptionslos, eher Angst hervorrufend. Für diejenigen, denen das Thema nicht fremd ist, kann es unter Umständen Reibungsfläche sein, die eigenen Anschauungen und Überzeugungen zu reflektieren – und ggf zu modifizieren. So wie bei mir: da auch ich in mehreren Patientenverfügungen als Bevollmächtigter eingesetzt bin, sind jetzt in naher Zukunft wohl Gespräche fällig….

Links und Anmerkungen:

[1] Buchvorstellungen hier im Blog:

a) Tilman Jens: Demenz – Abschied von meinem Vater
b) Tilman Jens: Vatermord
c) Inge Jens: Unvollständige Erinnerungen
d) Klaus Schäfer: Hirntod
e) Inge Jens: Langsames Entschwinden
[2] Beispiel einer standardisierten Patientenverfügung (Vordruck):  https://patientenverfuegung.de/standard/pdf/spv-fragebogen-aktuell.pdf. Selbstverständlich gibt es noch eine Vielzahl anderer Quellen für solche Vordrucke oder Anleigungen.
[3] Jo Roman, eine amerikanische Malerin, erhielt 1978 die Diagnose Krebs und suizidierte sich 1979. Ihr Buch: Freiwillig aus dem Leben erschien 1983 im Fischer TB
[4] siehe z.B. hier:  http://de.statista.com/statistik/daten/studie/555/umfrage/erlauben-von-aktiver-sterbehilfe/
[5] vgl. hierzu die Briefe von Inge Jens: Langsames Entschwinden;

Mehr Buchvorstellungen (Übersicht) zum Themenkreis „Krankheit, Sterben, Tod und Trauer“ finden sich im Themenblog:  https://mynfs.wordpress.com
weitere Infos sammle ich bei facebook auf dieser Seite:
https://www.facebook.com/SterbenTrauerTod/

Tilman Jens
Du sollst sterben dürfen
diese Ausgabe: Gütersloher Verlagshaus, HC, ca. 180 S., 2015

Ich danke dem Verlag für die Überlassung eines Leseexemplars.

 

15 Kommentare zu „Tilman Jens: Du sollst sterben dürfen

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag. Dieses Thema geht mir auch immer wieder im Kopf rum, sei es beruflich, oder aber auch privat.Und du hast einen Satz geschrieben den ich für sehr sehr wichtig halte: Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn der Betreuer sie nicht durchzusetzen weiss. Gruss Kat.

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    1. liebe kat, herzlichen dank für deinen kommentar (und das rebloggen). ja, das ist schon ein wenig ein *schluck*machender gedanke, für einen anderen menschen unter umständen so viel verantwortung zu übernehmen und zu tragen, daß man sagt: nein. keine peg, keine antibiotika, keine künstliche beatmung. nur eine wirksame schmerztherapie. gottseidank (meine erfahrung) ändert sich bei den ärzten da jetzt auch was, das die nicht mehr unbedingt leben um jeden preis erhalten wollen. aber im einzelfall kann es schon schwierig sein, sich gegen die phalanx der medizin/pflege zu behaupten….

      liebe grüße
      gerd

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  2. Ich bin keine Expertin, habe aber hier und da Erfahrungen und Berührungspunkt zum Thema und finde diesen Beitrag sehr lesenswert. Ich glaube jenseits aller berechtigten Kritikpunkte an den Gegebenheiten ist es wichtig, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass einige der mit dem Sterben verbundenen Fragen in aller Regel nicht leicht zu beantworten sind – weswegen es so wichtig ist, sich damit frühzeitig und immer wieder neu zu beschäftigen. Dein Beitrag lädt dazu ein …

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    1. liebe jutta, herzlichen dank für deinen kommentar. ja, du hast recht, es wird immer fragen im zusammenhang mit sterben und tod geben, die wir nur schwer oder gar nicht beantworten können. das sterben, dieser weg in den tod, ist etwas, was wir allein gehen werden – auch wenn wir begleitet werden. manchmal zieht sich mir eine faust ums herz, wenn ich daran denke, alles zurücklassen zu müssen, was ich liebe… ich vertraue darauf, daß das loslassen mir in diesem momenten leicht fallen wird, weil ich mich ganz in mich zurückziehe – aber wissen kann ich es nicht…

      aber was das sterben und der tod uns lehren sollten: so zu leben, als würden wir morgen sterben. nichts unerledigt lassen, keinen streit offen lassen, nichts machen, was uns auf dem totenbett reuen könnte. es ist schlimm (auch das habe ich erlebt), wenn man sich in seinen letzten tagen vorwürfe macht: ach, hätte ich doch…., warum haben wir uns überhaupt gestritten? etc pp

      liebe grüße
      gerd

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      1. Lieber Gerd, mir sind deine Gedanken recht vetraut – auch wenn ich mir wünschte, sie würden mich im Alltag noch ein bisschen stärker begleiten, mich von manchem so Überflüssigen abhalten oder dazu bringen, mich noch etwas klarer auf die wichtigen Dinge zu besinnen. Aber auch das ist ja ein Prozess, der gelernt werden will … Viele Grüße aus Bremen!

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